Fallen bei einer Kündigung Kosten an?

Nein, bei einer Kündigung fallen keine weiteren Kosten an. Sämtliche Kosten sind in der All-In-Fee in Höhe von 1,4 % p.a. bzw. 1,1 % p.a. enthalten. Unabhängig von der Höhe der Anlage erhält Solidvest vom Kunden jährlich eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10% (inklusive jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer von zurzeit 19%). Berechnungsbasis ist der im Abrechnungszeitraum erwirtschaftete Nettovermögenszuwachs („High Watermark-Prinzip“). Der Nettovermögenszuwachs umfasst die Zunahme des Vermögens einschließlich gutgeschriebener Zinsen, Dividenden und sonstiger Erträge, abzüglich der Pauschalgebühr und Gewinnbeteiligung der letzten Abrechnungsperiode und sonstiger Kosten, Provisionen und Spesen, die von der Depotbank dem Konto belastet wurden. Einlagen und Entnahmen werden zeitanteilig neutralisiert. Abrechnungsstichtage sind der 31.12. oder der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder der sonstigen Beendigung. Sofern zum Abrechnungsstichtag ein Verlust entsteht, wird dieser Verlust auf den/die nächste/n Abrechnungszeitraum/räume vorgetragen und mit den Gewinnen zukünftiger Abrechnungszeiträume verrechnet. Erst nach diesem Verlustausgleich darf die vereinbarte Gewinnbeteiligung wieder berechnet werden.