Das Wertpapierhandelsgesetz (kurz WpHG) regelt in Deutschland den kompletten Wertpapierhandel. So ist im Bundesgesetzblatt I 2708 genau festgelegt, welche rechtlichen Regelungen Wertpapierdienstleister und Wertpapiernebendienstleister beim Handel mit Wertpapieren beachten müssen. Für Sie als Kunde ist der Paragraph 87 besonders wichtig. Dieser besagt, dass Dienstleister dazu verpflichtet sind, Ihre Kunden anlage- und Anleger-gerecht zu beraten und vorher die Erfahrungen mit Wertpapieren, Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und die Risikobereitschaft der Kunden zu ermitteln und zu dokumentieren. Alle Angaben werden im sogenannten WpHG Bogen schriftlich festgehalten.