Was kostet die digitale Vermögensverwaltung bei Solidvest?

Sämtliche Kosten bei Solidvest

Zinszahlungen und Dividenden werden zunächst auf Ihrem Verrechnungskonto bei der Baader Bank gesammelt. Im Rahmen der Reallokation werden Dividenden und Ausschüttungen automatisch gemäß Ihrer Portfoliostruktur wieder angelegt. Die zeitlichen Abstände der Reallokation sind auch von der Höhe des angesammelten Guthabens abhängig und können bei geringen Beträgen auch einige Monate betragen. Derzeit wird eine Reallokation des liquiden Kapitals (Zinsen, Dividenden, weitere Einzahlung. Bei einer Anlage von 10.000€ - 99.999€ fallen Kosten in Höhe von 1,4% p.a. an und bei einer Anlage über 100.000€ reduziert sich die Vergütung auf 1,1% pro Jahr. Für die Zuordnung in das jeweilige Gebührenmodell ist die eingezahlte Summe bzw. die eingezahlten Summen (abzüglich ausgezahltes Anlagevolumen) entscheidend und nicht die Wertentwicklung des Depots.
Die Kosten sind zwischen Solidvest und der Baader Bank wie folgt aufgeteilt:

10.000€ - 99.999€:             Solidvest 0,9% p.a. & Baader Bank 0,5% p.a.

Ab 100.000€:                      Solidvest 0,8% p.a. & Baader Bank 0,3% p.a.

Die Höhe der Pauschalgebühr seitens Solidvest berechnet sich während der gesamten Vertragslaufzeit nach dem eingezahlten Anlagevolumen (eingezahltes Anlagevermögen abzüglich ausgezahltes Anlagevermögen).  Solidvest berechnet die Gebühren täglich, diese werden monatlich bzw. bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder der sonstigen Beendigung des Vertrages addiert. Berechnungsbasis ist das zum Ende eines jeden Tages eingesetzte Kapital (verwaltetes Vermögen). Abrechnungsstichtage sind jeweils der 30. bzw. 31. eines Monats und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder der sonstigen Beendigung.

Die Höhe der Pauschalgebühr der Baader Bank setzt sich aus den Kontosalden und dem Depotvolumen zusammen. Die Pauschalgebühr wird quartalsweise abgerechnet. Die Abrechnungsbasis ist das Anlagevolumen des Kunden am letzten Arbeitstag eines jeden Quartals.

Unabhängig von der Höhe der Anlage erhält Solidvest vom Kunden jährlich eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10% (inklusive jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer von zurzeit 19%). Berechnungsbasis ist der im Abrechnungszeitraum erwirtschaftete Nettovermögenszuwachs („High Watermark-Prinzip“). Der Nettovermögenszuwachs umfasst die Zunahme des Vermögens einschließlich gutgeschriebener Zinsen, Dividenden und sonstiger Erträge, abzüglich der Pauschalgebühr und Gewinnbeteiligung der letzten Abrechnungsperiode und sonstiger Kosten, Provisionen und Spesen, die von der Depotbank dem Konto belastet wurden. Einlagen und Entnahmen werden zeitanteilig neutralisiert. Abrechnungsstichtage sind der 31.12. oder der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder der sonstigen Beendigung. Sofern zum Abrechnungsstichtag ein Verlust entsteht, wird dieser Verlust auf den/die nächste/n Abrechnungszeitraum/räume vorgetragen und mit den Gewinnen zukünftiger Abrechnungszeiträume verrechnet. Erst nach diesem Verlustausgleich darf die vereinbarte Gewinnbeteiligung wieder berechnet werden.